<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://bovelsatzung.de/web/std/feedall" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>Satzung der Bovelzumft: Alles</title>
            <link>https://bovelsatzung.de/web/std/feedall</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>https://bovelsatzung.de/web/std/page/files/Bovel-Satzung-Logo.png</url>
                <title>Satzung der Bovelzumft: Alles</title>
                <link>https://bovelsatzung.de/web/std/feedall</link>
            </image><item>
                        <title>Ä3 zu Bovel-Satzung vom 5.10.2014 zuletzt geändert 01.11.2014</title>
                        <link>https://bovelsatzung.de/web/std/bovel-satzung-vom-5-10-2014-zuletzt-geandert-01-11-2014-63201/13</link>
                        <author>Bastian Hülsmann (Bovelzumft)</author>
                        <guid>https://bovelsatzung.de/web/std/bovel-satzung-vom-5-10-2014-zuletzt-geandert-01-11-2014-63201/13</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 112 bis 114:</h4><div><p>(2) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">und </del>dem 3. Vorsitzenden<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> dem Kassenwart und dem Schriftführer</ins>. Zwei <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorsitzende</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Vorstandsmitlgieder</ins> vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 30 Sep 2025 22:05:26 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu Bovel-Satzung vom 5.10.2014 zuletzt geändert 01.11.2014</title>
                        <link>https://bovelsatzung.de/web/std/bovel-satzung-vom-5-10-2014-zuletzt-geandert-01-11-2014-63201/12</link>
                        <author>Bastian Hülsmann (Bovelzumft)</author>
                        <guid>https://bovelsatzung.de/web/std/bovel-satzung-vom-5-10-2014-zuletzt-geandert-01-11-2014-63201/12</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 74 bis 75 einfügen:</h4><div><p>befindlichen Gegenstände, die im Eigentum des Vereins stehen, herauszugeben. Diese können nicht mit etwaigen Forderungen aufgerechnet werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Beschädigtes oder verlorenes Vereinseigentum ist zu ersetzen. Nicht herausgabe führt zur Vertragsstrafe in höhe des doppelten anschaffungswert des Gegenstandes.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 92 bis 93 einfügen:</h4><div><p>(4) Alle Mitglieder, außer Ehrenmitglieder, sind zur Beitragszahlung verpflichtet.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(5) Alle Mitglieder, sind dazu verpflichtet das ihre beim Verein hinterlegten Kontakt- und Bankdaten immer aktuell sind.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 145 einfügen:</h4><div><p>(3) Der Kassenwart soll im Verein als Schatzmeister bezeichnet werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(4) Der Kassenwart ist berechtigt einen Stellvertreter zu ernennen der ihn bei abwesenheit vertritt.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 151 einfügen:</h4><div><p>(3) Der Schriftführer soll im Verein als Schriftgelehrter bezeichnet werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(4) Der Schriftführer ist berechtigt einen Stellvertreter zu ernennen der ihn bei abwesenheit vertrtitt.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 153 bis 154:</h4><div><p>(1) Die Revisoren haben die Kasse <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">alljährlich</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">halbjährlich</ins> zu prüfen und über die erfolgte Prüfung in <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">den</ins> Jahreshauptversammlung zu berichten.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 171 bis 173 löschen:</h4><div><p>(5) Dringlichkeitsanträge zur Tagesordnung sind spätestens 1 Stunde vor Beginn der Versammlung bei<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">m</del> einem der anwesenden Vorsitzenden einzureichen. Über die Zulassung zur Tagesordnung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 184 bis 185:</h4><div><p>(2) Auf schriftliches Verlangen von mindestens <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">25%</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10%</ins> aller Mitglieder muss der Vorstand unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnung eine </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 30 Sep 2025 15:12:49 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu Bovel-Satzung vom 5.10.2014 zuletzt geändert 01.11.2014</title>
                        <link>https://bovelsatzung.de/web/std/bovel-satzung-vom-5-10-2014-zuletzt-geandert-01-11-2014-63201/11</link>
                        <author>Bastian Hülsmann (Bovelzumft)</author>
                        <guid>https://bovelsatzung.de/web/std/bovel-satzung-vom-5-10-2014-zuletzt-geandert-01-11-2014-63201/11</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 112 bis 114:</h4><div><p>(2) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> und</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">,</ins> dem 3. Vorsitzenden<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, dem Kassenwart und dem Schriftführer</ins>. Zwei Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 30 Sep 2025 14:40:29 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderungsantrag zu Bovel-Satzung vom 5.10.2014 zuletzt geändert 01.11.2014</title>
                        <link>https://bovelsatzung.de/web/std/bovel-satzung-vom-5-10-2014-zuletzt-geandert-01-11-2014-63201/10</link>
                        <author>Holger Pleus</author>
                        <guid>https://bovelsatzung.de/web/std/bovel-satzung-vom-5-10-2014-zuletzt-geandert-01-11-2014-63201/10</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 69 bis 71:</h4><div><p>V. Aufgrund schwerer Schädigung des Ansehens des Vereins<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(4) Einem Ausschluss aufgrund von Verfehlungen gegen die satzungsgemäßen Pflichten geht ein Rügeverfahren voraus. Dieses wird in einer separaten Rügeordnung definiert, die ihrerseits Satzungsbestandteil wird.</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(4)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Gegen den Beschluss zum Ausschluss steht dem ausgeschlossenen Mitglied das Recht auf Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet mit einer </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 73 bis 74:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(5)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6)</ins> Bei Ausscheiden hat das Mitglied alle in seinem oder ihrem Besitz befindlichen Gegenstände, die im Eigentum des Vereins stehen, herauszugeben. </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 76 bis 77:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(6)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7)</ins> Ausgeschiedene Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf Anteile aus dem Vereinsvermögen. Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen sechs Monaten </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 112 bis 114:</h4><div><p>(2) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Zwei <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorsitzende</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Vorstandsmitglieder</ins> vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Rügeordnung soll die Möglichkeit eröffnen, auch niedrigschwellige Sanktionen gegen Vereinsmitglieder einsetzen zu können, ohne dass es gleich zum Ausschluss kommen muss.<br>
Die Ermächtigung von zwei VorstandsMITGLIEDERN anstelle von VORSITZENDEN zur Vertretung des Vereins soll die Handlungsfähigkeit des Vorstandes sichern.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 19:09:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderungsantrag zu Bovel-Satzung vom 5.10.2014 zuletzt geändert 01.11.2014</title>
                        <link>https://bovelsatzung.de/web/std/bovel-satzung-vom-5-10-2014-zuletzt-geandert-01-11-2014-63201/8</link>
                        <author>Holger Pleus</author>
                        <guid>https://bovelsatzung.de/web/std/bovel-satzung-vom-5-10-2014-zuletzt-geandert-01-11-2014-63201/8</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 3 bis 6:</h4><div><p>(2) Der Verein führt ein von einem Wappen umschlossenes Zunftzeichen. Das Wappen beschreibt <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ein geschwungenes gelbes</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">einen geschwungenen gelben</ins> Schild mit schwarzem Rahmen. Das darauf abgebildete Zunftzeichen ist ein schwarzes Wagenrad, das von acht Niete<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">n</ins> umgeben ist. Im Inneren des Wagenrades, an Stelle der Speichen, sind von oben an im </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 8 bis 11:</h4><div><p>Hammer, Fass, Dreschflegel, Brezel, Axt. Diese Symbole stellen die Vielfältigkeit <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">seiner Mitglieder</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der Vereinsmitglieder</ins> dar. Zwischen den <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">A</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">a</ins>cht Symbolen befindet sich ein weiterer<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">,</ins> kleinerer schwarzer Ring. Im inneren des kleineren Rings befindet sich ein kleiner, schwarzer und zentraler Kreis. Das Wappen mit Zunftzeichen </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 17 bis 19:</h4><div><p>Erlernen von alten mittelalterlichen Handwerken, das Anfertigen von historischer Kleidung und andere<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">n</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">r</ins> Gegenständen des <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">täglichen </ins>Gebrauchs. Das Aneignen und Weitergeben von mittelalterlich historischem Wissen, Wissen über Pflanzen, Kräuter, Speisen </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 31 bis 32:</h4><div><p>(5) Der Verein ist politisch und religiös neutral. Er räumt Menschen jede<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">m</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">n</ins> Geschlechts, jede<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">m</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">s</ins> Volkes, jeder Rasse und jeder Kultur gleiche Rechte ein.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 42 bis 44:</h4><div><p>(1) Mitglied des Vereins <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">können</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">kann</ins> jede natürliche Person oder juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hab<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">en</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">t</ins> und die bereit <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">sind</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">ist</ins>, die Ziele des Vereins zu unterstützen und zu fördern.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 50 bis 51 einfügen:</h4><div><p>(4) Mit der Aufnahme wird die <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">jeweils </ins>gültige Aufnahmegebühr fällig. Für Ehrenmitglieder entfällt die Aufnahmegebühr.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 98 bis 99 einfügen:</h4><div><p>(2) Die <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">jeweils aktuell gültige </ins>Höhe sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrages, sowie die Höhe des Aufnahmebeitrages setzt die Mitgliederversammlung fest.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 126 bis 127:</h4><div><p>einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">höchsten</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">höchstrangigenen</ins> anwesenden Vorsitzenden.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 130 bis 131:</h4><div><p>Beschlüsse des Vorstandes sind von ihm zu protokollieren und von ihm und dem <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">höchsten</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">höchstrangigenen</ins> anwesenden Vorsitzenden zu unterschreiben.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 143 bis 144:</h4><div><p>(2) Er hat <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">mir</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mit</ins> Ablauf eines Geschäftsjahres die Kassenbücher abzuschließen und die Abrechnung den Revisoren zur Überprüfung vorzulegen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 149 bis 150:</h4><div><p>(2) Protokolle muss er gemeinsam mit dem <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">höchsten</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">höchstrangigen</ins> anwesenden Vorsitzenden unterzeichnen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 161 bis 163 einfügen:</h4><div><p>(2) Die Einberufung der Mitgliederversammlung muss schriftlich durch <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestens </ins>zwei der drei Vorsitzenden mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung erfolgen. Sie muss die <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">vorläufige </ins>Tagesordnung enthalten.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 190 bis 191:</h4><div><p>Für <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">eventuell</ins> aus dem Vereinsbetrieb entstehenden Schäden und Sachverluste haftet der Verein den Mitgliedern gegenüber nicht.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 193 bis 194:</h4><div><p>(1) Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, die <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">sonstige</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">keine sonstigen</ins> Beschlüsse <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">nicht </del>fasst.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 205 bis 207:</h4><div><p>fällt das bewegliche Vermögen des Vereins an: Freunde des Kreismuseums des Landkreises Diepholz e.V., <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">das</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der</ins> es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die sprachliche Glättung soll die Lesbarkeit der Satzung verbessern.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 18:39:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title> Bovel-Satzung vom 5.10.2014 zuletzt geändert 01.11.2014</title>
                        <link>https://bovelsatzung.de/web/std/bovel-satzung-vom-5-10-2014-zuletzt-geandert-01-11-2014-63201</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bovelsatzung.de/web/std/bovel-satzung-vom-5-10-2014-zuletzt-geandert-01-11-2014-63201</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Name, Zunftzeichen und Sitz des Vereins</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Verein führt den Namen „De Bovelzumft – Gelebtes Mittelalter e.V.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Verein führt ein von einem Wappen umschlossenes Zunftzeichen. Das Wappen beschreibt ein geschwungenes gelbes Schild mit schwarzem Rahmen. Das darauf abgebildete Zunftzeichen ist ein schwarzes Wagenrad, das von acht Niete umgeben ist. Im Inneren des Wagenrades, an Stelle der Speichen, sind von oben an im Uhrzeigersinn Acht Symbole abgebildet: Mörser mit Stößel, Schwert, Narrenkappe, Hammer, Fass, Dreschflegel, Brezel, Axt. Diese Symbole stellen die Vielfältigkeit seiner Mitglieder dar. Zwischen den Acht Symbolen befindet sich ein weiterer kleinerer schwarzer Ring. Im inneren des kleineren Rings befindet sich ein kleiner, schwarzer und zentraler Kreis. Das Wappen mit Zunftzeichen sieht gezeichnet wie folgt aus:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Verein hat seinen Sitz in Bassum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Zweck des Vereins</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch besondere Veranstaltungen, wie das Erlernen von alten mittelalterlichen Handwerken, das Anfertigen von historischer Kleidung und anderen Gegenständen des Gebrauchs. Das Aneignen und Weitergeben von mittelalterlich historischem Wissen, Wissen über Pflanzen, Kräuter, Speisen und Getränken, sowie das Durchführen von mittelalterlichen Musikabenden mit historischen Instrumenten und Tänzen gehört genauso zum Satzungszweck, wie das Halten von Vorträgen über geschichtliche Hintergründe und natürlich der Besuch von historischen Orten und Ausstellungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Ziel des Vereins ist die Förderung des geschichtlichem und historischem Verständnisses für das Kulturgut aller mittelalterlichen Epochen und mythologischen und mystischen Begebenheiten, insbesondere aber die Wiederbelebung und Darstellung von mittelalterlichen Lebens- und Mundarten, Verhaltensweisen, Handwerken, Musik und Tänzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Verein dient dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Der Verein ist politisch und religiös neutral. Er räumt Menschen jedem Geschlechts, jedem Volkes, jeder Rasse und jeder Kultur gleiche Rechte ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Der Verein ist unabhängig und selbstlos tätig. Er strebt keinen eigenwirtschaftlichen Gewinn an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Mitglied des Vereins können jede natürliche Person oder juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die bereit sind, die Ziele des Vereins zu unterstützen und zu fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Anträge auf Aufnahme in den Verein sind auf einem besonders vorgesehenen Vordruck schriftlich auszufüllen und an den Vorstand zu richten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Ehrenmitglied kann nur eine natürliche Person sein. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes mit einer einfachen Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder durch die ordentliche Mitgliederversammlung gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Mit der Aufnahme wird die gültige Aufnahmegebühr fällig. Für Ehrenmitglieder entfällt die Aufnahmegebühr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Mit dem Beitritt verpflichtet sich jedes Mitglied zur Einhaltung der Satzung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Verlust der Mitgliedschaft</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitgliedschaft endet durch:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. Austritt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>II. Ausschluss</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>III. Tod</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Austritt muss dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Ein Mitglied kann durch den Beschluss einer Zweidrittelmehrheit des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. Aufgrund gröblicher Verletzung der satzungsmäßigen Pflichten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>II. Aufgrund von Zahlungsrückständen oder Nichterfüllung von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein, trotz Mahnung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>III. Aufgrund eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>IV. Aufgrund unehrenhafter Handlungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>V. Aufgrund schwerer Schädigung des Ansehens des Vereins</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Gegen den Beschluss zum Ausschluss steht dem ausgeschlossenen Mitglied das Recht auf Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Bei Ausscheiden hat das Mitglied alle in seinem oder ihrem Besitz befindlichen Gegenstände, die im Eigentum des Vereins stehen, herauszugeben. Diese können nicht mit etwaigen Forderungen aufgerechnet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Ausgeschiedene Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf Anteile aus dem Vereinsvermögen. Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen sechs Monaten nach Erlöschen der Mitgliedschaft durch einen eingeschriebenen Brief geltend gemacht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Alle Mitglieder, außer Ehrenmitglieder, haben Anspruch darauf, die Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der von den Vereinsorganen gefassten Beschlüssen und getroffenen Anordnungen zu benutzen und an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Alle Mitglieder sowie die Ehrenmitglieder genießen alle Rechte, die sich aus der Satzung, insbesondere aus der Zweckbestimmung des Vereins ergeben. Sie haben das aktive und passive Wahlrecht und gleiches Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Alle Mitglieder haben die sich aus der Satzung, insbesondere aus der Zweckbestimmung des Vereins, ergebenen Pflichten zu erfüllen. Sie sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Alle Mitglieder, außer Ehrenmitglieder, sind zur Beitragszahlung verpflichtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Beitrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Alle Mitglieder, außer Ehrenmitglieder, haben Beiträge zu zahlen. Neu aufgenommene Mitglieder haben mit dem ersten Beitrag eine Aufnahmegebühr zu zahlen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Höhe sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrages, sowie die Höhe des Aufnahmebeitrages setzt die Mitgliederversammlung fest.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Mitglieder, die den Beitrag nach Fälligkeit nicht errichtet haben, werden abgemahnt. Nach zweimaliger und erfolgloser Abmahnung können sie nach $ 4 Absatz 3 ausgeschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Vereinsorgane </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Organe des Vereins sind wie folgt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a. Der Vorstand</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b. Die Mitgliederversammlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Der Vorstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Vorstand besteht aus:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. dem 1., 2. und 3. Vorsitzenden</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>II. dem Kassenwart</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>III. dem Schriftführer</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Zwei Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Amtszeit der Vorstandmitglieder beträgt 3 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Vorstand ist verpflichtet, alljährlich der Mitgliederversammlung in der Jahreshauptversammlung für das vergangene Geschäftsjahr über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Der Vorstand ist berechtigt, Ausschüsse zu seiner Unterstützung beim Ablauf des Vereinsgeschehens einzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn nach Einladung aller Vorstandsmitglieder mindestens drei an der Sitzung teilnehmen. Die Frist zur Einladung einer Vorstandssitzung beträgt mindestens 8 Tage. Schriftliche Abstimmung in den Vorstandssitzungen ist zugelassen. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des höchsten anwesenden Vorsitzenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Der Schriftführer hat insbesondere die Aufgabe, in den Sitzungen des Vorstandes und in der Mitgliederversammlung das Protokoll zu führen. Alle Beschlüsse des Vorstandes sind von ihm zu protokollieren und von ihm und dem höchsten anwesenden Vorsitzenden zu unterschreiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Scheidet ein Vorstandmitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so ist der Vorstand befugt, bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung einen Nachfolger einzusetzen. Auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung muss dieser Nachfolger vorgestellt und mit einfacher Mehrheit von den stimmberechtigten Mitgliedern gewählt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Scheidet während seiner Amtszeit einer der drei Vorsitzenden des Vorstandes aus, so muss eine Nachwahl stattfinden. Sie muss binnen 4 Wochen stattfinden, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandmitglieder ausscheiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Die Vorsitzenden sollen im Verein als Obermeister bezeichnet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Kassenwart</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Kassenwart hat die Kassengeschäfte des Vereines zu erledigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Er hat mir Ablauf eines Geschäftsjahres die Kassenbücher abzuschließen und die Abrechnung den Revisoren zur Überprüfung vorzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Kassenwart soll im Verein als Schatzmeister bezeichnet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Schriftführer </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Schriftführer besorgt den Schriftverkehr und die Protokollführung in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Protokolle muss er gemeinsam mit dem höchsten anwesenden Vorsitzenden unterzeichnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Schriftführer soll im Verein als Schriftgelehrter bezeichnet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11 Revisoren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Revisoren haben die Kasse alljährlich zu prüfen und über die erfolgte Prüfung in der Jahreshauptversammlung zu berichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Revisoren werden für jeweils zwei Jahre gewählt. Sofortige Wiederwahl ist nicht zulässig. In geraden Jahren wird der 1. Revisor und in ungeraden Jahren der 2. Revisor gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 12 Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitgliederversammlung besteht aus den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Einberufung der Mitgliederversammlung muss schriftlich durch zwei der drei Vorsitzenden mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung erfolgen. Sie muss die Tagesordnung enthalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die schriftliche Einladungsform ist auch dann gewahrt, wenn die Einladung per E-Mail erfolgt. Mitglieder ohne E-Mail Adresse erhalten auf Antrag die Einladung in Briefform.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Eine Mitgliederversammlung muss mindestens einmal im Jahr stattfinden. Die Mitgliederversammlung ist die Jahreshauptversammlung. Auf der Jahreshauptversammlung wird eine Wahl der Revisoren durchgeführt. Die Revisoren dürfen dem Vorstand nicht angehören.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Dringlichkeitsanträge zur Tagesordnung sind spätestens 1 Stunde vor Beginn der Versammlung beim einem der anwesenden Vorsitzenden einzureichen. Über die Zulassung zur Tagesordnung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die ordentliche Mitgliederversammlung beschließt außerdem über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienen beschlussfähig. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Für Wahlen und Beschlüsse gilt die einfache Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 13 Außerordentliche Mitgliederversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Vorstand kann von sich aus eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Auf schriftliches Verlangen von mindestens 25% aller Mitglieder muss der Vorstand unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnung eine Mitgliederversammlung einberufen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Vorschriften über die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 14 Haftpflicht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die aus dem Vereinsbetrieb entstehenden Schäden und Sachverluste haftet der Verein den Mitgliedern gegenüber nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 15 Auflösung des Vereins</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, die sonstige Beschlüsse nicht fasst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Für den Fall der Auflösung des Vereins werden der 1. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer zu Liquidatoren bestellt. Deren Rechte und Pflichten richten sich nach § 47 ff BGB.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Mindestens 75% aller anwesenden Mitglieder müssen für eine Auflösung des Vereins stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Geld- und Barvermögen des Vereins an: Förderverein Tierpark Petermoor Bassum e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das bewegliche Vermögen des Vereins an: Freunde des Kreismuseums des Landkreises Diepholz e.V., das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Sollten die in §15 (4) und (5) erwähnten Vereine nicht mehr existieren oder keine gemeinnützigen Zwecke erfüllen, fällt das Geld- und Barvermögen sowie das bewegliche Vermögen hilfsweise an die Stadt Bassum, welche es für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 05.10.2014. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung vom 01.11.2014. </strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 16:48:12 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title> Bovel-Satzung vom 5.10.2014 zuletzt geändert 01.11.2014</title>
                        <link>https://bovelsatzung.de/web/std/bovel-satzung-vom-5-10-2014-zuletzt-geandert-01-11-2014-34160</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bovelsatzung.de/web/std/bovel-satzung-vom-5-10-2014-zuletzt-geandert-01-11-2014-34160</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Name, Zunftzeichen und Sitz des Vereins</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Verein führt den Namen „De Bovelzumft – Gelebtes Mittelalter e.V.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Verein führt ein von einem Wappen umschlossenes Zunftzeichen. Das Wappen beschreibt ein geschwungenes gelbes Schild mit schwarzem Rahmen. Das darauf abgebildete Zunftzeichen ist ein schwarzes Wagenrad, das von acht Niete umgeben ist. Im Inneren des Wagenrades, an Stelle der Speichen, sind von oben an im Uhrzeigersinn Acht Symbole abgebildet: Mörser mit Stößel, Schwert, Narrenkappe, Hammer, Fass, Dreschflegel, Brezel, Axt. Diese Symbole stellen die Vielfältigkeit seiner Mitglieder dar. Zwischen den Acht Symbolen befindet sich ein weiterer kleinerer schwarzer Ring. Im inneren des kleineren Rings befindet sich ein kleiner, schwarzer und zentraler Kreis. Das Wappen mit Zunftzeichen sieht gezeichnet wie folgt aus:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Verein hat seinen Sitz in Bassum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Zweck des Vereins</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch besondere Veranstaltungen, wie das Erlernen von alten mittelalterlichen Handwerken, das Anfertigen von historischer Kleidung und anderen Gegenständen des Gebrauchs. Das Aneignen und Weitergeben von mittelalterlich historischem Wissen, Wissen über Pflanzen, Kräuter, Speisen und Getränken, sowie das Durchführen von mittelalterlichen Musikabenden mit historischen Instrumenten und Tänzen gehört genauso zum Satzungszweck, wie das Halten von Vorträgen über geschichtliche Hintergründe und natürlich der Besuch von historischen Orten und Ausstellungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Ziel des Vereins ist die Förderung des geschichtlichem und historischem Verständnisses für das Kulturgut aller mittelalterlichen Epochen und mythologischen und mystischen Begebenheiten, insbesondere aber die Wiederbelebung und Darstellung von mittelalterlichen Lebens- und Mundarten, Verhaltensweisen, Handwerken, Musik und Tänzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Verein dient dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Der Verein ist politisch und religiös neutral. Er räumt Menschen jedem Geschlechts, jedem Volkes, jeder Rasse und jeder Kultur gleiche Rechte ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Der Verein ist unabhängig und selbstlos tätig. Er strebt keinen eigenwirtschaftlichen Gewinn an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Mitglied des Vereins können jede natürliche Person oder juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die bereit sind, die Ziele des Vereins zu unterstützen und zu fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Anträge auf Aufnahme in den Verein sind auf einem besonders vorgesehenen Vordruck schriftlich auszufüllen und an den Vorstand zu richten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Ehrenmitglied kann nur eine natürliche Person sein. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes mit einer einfachen Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder durch die ordentliche Mitgliederversammlung gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Mit der Aufnahme wird die gültige Aufnahmegebühr fällig. Für Ehrenmitglieder entfällt die Aufnahmegebühr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Mit dem Beitritt verpflichtet sich jedes Mitglied zur Einhaltung der Satzung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Verlust der Mitgliedschaft</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitgliedschaft endet durch:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. Austritt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>II. Ausschluss</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>III. Tod</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Austritt muss dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Ein Mitglied kann durch den Beschluss einer Zweidrittelmehrheit des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. Aufgrund gröblicher Verletzung der satzungsmäßigen Pflichten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>II. Aufgrund von Zahlungsrückständen oder Nichterfüllung von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein, trotz Mahnung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>III. Aufgrund eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>IV. Aufgrund unehrenhafter Handlungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>V. Aufgrund schwerer Schädigung des Ansehens des Vereins</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Gegen den Beschluss zum Ausschluss steht dem ausgeschlossenen Mitglied das Recht auf Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Bei Ausscheiden hat das Mitglied alle in seinem oder ihrem Besitz befindlichen Gegenstände, die im Eigentum des Vereins stehen, herauszugeben. Diese können nicht mit etwaigen Forderungen aufgerechnet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Ausgeschiedene Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf Anteile aus dem Vereinsvermögen. Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen sechs Monaten nach Erlöschen der Mitgliedschaft durch einen eingeschriebenen Brief geltend gemacht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Alle Mitglieder, außer Ehrenmitglieder, haben Anspruch darauf, die Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der von den Vereinsorganen gefassten Beschlüssen und getroffenen Anordnungen zu benutzen und an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Alle Mitglieder sowie die Ehrenmitglieder genießen alle Rechte, die sich aus der Satzung, insbesondere aus der Zweckbestimmung des Vereins ergeben. Sie haben das aktive und passive Wahlrecht und gleiches Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Alle Mitglieder haben die sich aus der Satzung, insbesondere aus der Zweckbestimmung des Vereins, ergebenen Pflichten zu erfüllen. Sie sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Alle Mitglieder, außer Ehrenmitglieder, sind zur Beitragszahlung verpflichtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Beitrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Alle Mitglieder, außer Ehrenmitglieder, haben Beiträge zu zahlen. Neu aufgenommene Mitglieder haben mit dem ersten Beitrag eine Aufnahmegebühr zu zahlen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Höhe sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrages, sowie die Höhe des Aufnahmebeitrages setzt die Mitgliederversammlung fest.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Mitglieder, die den Beitrag nach Fälligkeit nicht errichtet haben, werden abgemahnt. Nach zweimaliger und erfolgloser Abmahnung können sie nach $ 4 Absatz 3 ausgeschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Vereinsorgane </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Organe des Vereins sind wie folgt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a. Der Vorstand</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b. Die Mitgliederversammlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Der Vorstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Vorstand besteht aus:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. dem 1., 2. und 3. Vorsitzenden</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>II. dem Kassenwart</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>III. dem Schriftführer</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Zwei Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Amtszeit der Vorstandmitglieder beträgt 3 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Vorstand ist verpflichtet, alljährlich der Mitgliederversammlung in der Jahreshauptversammlung für das vergangene Geschäftsjahr über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Der Vorstand ist berechtigt, Ausschüsse zu seiner Unterstützung beim Ablauf des Vereinsgeschehens einzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn nach Einladung aller Vorstandsmitglieder mindestens drei an der Sitzung teilnehmen. Die Frist zur Einladung einer Vorstandssitzung beträgt mindestens 8 Tage. Schriftliche Abstimmung in den Vorstandssitzungen ist zugelassen. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des höchsten anwesenden Vorsitzenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Der Schriftführer hat insbesondere die Aufgabe, in den Sitzungen des Vorstandes und in der Mitgliederversammlung das Protokoll zu führen. Alle Beschlüsse des Vorstandes sind von ihm zu protokollieren und von ihm und dem höchsten anwesenden Vorsitzenden zu unterschreiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Scheidet ein Vorstandmitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so ist der Vorstand befugt, bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung einen Nachfolger einzusetzen. Auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung muss dieser Nachfolger vorgestellt und mit einfacher Mehrheit von den stimmberechtigten Mitgliedern gewählt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Scheidet während seiner Amtszeit einer der drei Vorsitzenden des Vorstandes aus, so muss eine Nachwahl stattfinden. Sie muss binnen 4 Wochen stattfinden, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandmitglieder ausscheiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Die Vorsitzenden sollen im Verein als Obermeister bezeichnet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Kassenwart</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Kassenwart hat die Kassengeschäfte des Vereines zu erledigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Er hat mir Ablauf eines Geschäftsjahres die Kassenbücher abzuschließen und die Abrechnung den Revisoren zur Überprüfung vorzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Kassenwart soll im Verein als Schatzmeister bezeichnet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Schriftführer </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Schriftführer besorgt den Schriftverkehr und die Protokollführung in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Protokolle muss er gemeinsam mit dem höchsten anwesenden Vorsitzenden unterzeichnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Schriftführer soll im Verein als Schriftgelehrter bezeichnet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11 Revisoren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Revisoren haben die Kasse alljährlich zu prüfen und über die erfolgte Prüfung in der Jahreshauptversammlung zu berichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Revisoren werden für jeweils zwei Jahre gewählt. Sofortige Wiederwahl ist nicht zulässig. In geraden Jahren wird der 1. Revisor und in ungeraden Jahren der 2. Revisor gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 12 Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitgliederversammlung besteht aus den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Einberufung der Mitgliederversammlung muss schriftlich durch zwei der drei Vorsitzenden mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung erfolgen. Sie muss die Tagesordnung enthalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die schriftliche Einladungsform ist auch dann gewahrt, wenn die Einladung per E-Mail erfolgt. Mitglieder ohne E-Mail Adresse erhalten auf Antrag die Einladung in Briefform.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Eine Mitgliederversammlung muss mindestens einmal im Jahr stattfinden. Die Mitgliederversammlung ist die Jahreshauptversammlung. Auf der Jahreshauptversammlung wird eine Wahl der Revisoren durchgeführt. Die Revisoren dürfen dem Vorstand nicht angehören.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Dringlichkeitsanträge zur Tagesordnung sind spätestens 1 Stunde vor Beginn der Versammlung beim einem der anwesenden Vorsitzenden einzureichen. Über die Zulassung zur Tagesordnung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die ordentliche Mitgliederversammlung beschließt außerdem über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienen beschlussfähig. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Für Wahlen und Beschlüsse gilt die einfache Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 13 Außerordentliche Mitgliederversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Vorstand kann von sich aus eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Auf schriftliches Verlangen von mindestens 25% aller Mitglieder muss der Vorstand unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnung eine Mitgliederversammlung einberufen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Vorschriften über die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 14 Haftpflicht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die aus dem Vereinsbetrieb entstehenden Schäden und Sachverluste haftet der Verein den Mitgliedern gegenüber nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 15 Auflösung des Vereins</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, die sonstige Beschlüsse nicht fasst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Für den Fall der Auflösung des Vereins werden der 1. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer zu Liquidatoren bestellt. Deren Rechte und Pflichten richten sich nach § 47 ff BGB.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Mindestens 75% aller anwesenden Mitglieder müssen für eine Auflösung des Vereins stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Geld- und Barvermögen des Vereins an: Förderverein Tierpark Petermoor Bassum e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das bewegliche Vermögen des Vereins an: Freunde des Kreismuseums des Landkreises Diepholz e.V., das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Sollten die in §15 (4) und (5) erwähnten Vereine nicht mehr existieren oder keine gemeinnützigen Zwecke erfüllen, fällt das Geld- und Barvermögen sowie das bewegliche Vermögen hilfsweise an die Stadt Bassum, welche es für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 05.10.2014. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung vom 01.11.2014.</strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 16:45:08 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>